Selbsthilfe für Betroffene
Wir organisieren die Selbsthilfe in Sachsen-Anhalt
Leitfaden zur Gründung einer Selbsthilfegruppe (SHG)
Weitere Möglichkeiten sind:
Wenn genügend Interessenten vorhanden sind, sollte sich ein vorläufiger Vorstand finden und mit Planung und Organisation beginnen. Auch hierbei helfen o.g. Institutionen.Es müssen geeignete Räumlichkeiten gefunden wund erste Termine vorbereitet werden.
Sie haben eine Gruppe im Sinn, in der Sie ohne besondere Formalien auskommen wollen?
Wenn sich ein fester Kreis von Personen gebildet hat, die regelmäßig am Gruppentreffen teilnehmen, genügt es meist, dass die Gruppe ein Selbst- verständnis formuliert, Ziele benannt und sich über Regeln verständigt hat, an die sich alle halten sollen.
Dies reicht nach innen wie nach außen für vieles aus:
für die Durchführung der Gruppentreffen
für die Ansprache Interessierter
für die Nutzung der Angebote einer Selbsthilfekontaktstelle für die Nutzung von Räumlichkeiten
für die Aufnahme in ein örtliches Selbsthilfeverzeichnis
für die Durchführung von Aktionen, zum Beispiel die Mitwirkung an einem örtlichen Selbsthilfetag
ja sogar für manches Förderverfahren.
Dennoch bewegt sich eine solche Selbsthilfegruppe in keinem undefi- nierten rechtlichen Raum. Rechtlich gilt sie als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt.
Insbesondere wenn Sie Spenden oder Bußgelder einwerben oder Förder- mittel beantragen wollen, ist dies zu überlegen, weil diese Rechtsform meist zur Voraussetzung dafür gemacht wird. Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden sollten, sind gesetzlich vorgeschriebene Formalitäten zu beachten, damit eine Eintragung beim Amtsgericht / im Vereinsregister erfolgen und eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanz- amt ausgesprochen werden kann. Das Wichtigste ist zunächst, sieben Personen zu finden, die mitmachen.
Dann folgt die Entwicklung und Verabschiedung einer Satzung, in der Aufgaben und Ziele des Vereins sowie Organe und Regularien – zum Beispiel Mitgliedschaft, Vorstand, Mitgliederversammlung – ausformuliert sind.
Es gibt auch die Möglichkeit eines nicht-eingetragenen Vereins, der weniger bürokratisch organisiert ist.
Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister sollte sofort die Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.Erst wenn die Selbsthilfegruppe als gemeinnütziger Verein eingetragen ist, können Fördermittel bei Krankenkassen und anderen Institutionen beantragt werden. Außerdem besteht nur dann die Möglichkeit, Spendenquittungen auszustellen.
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